Vertiefende Untersuchung der Denkmalzone „Ortskern Kirrweiler“ abgeschlossen
Der Ortskern von Kirrweiler ist als Denkmalzone gemäß rheinland-pfälzischem Denkmalschutzgesetz geschützt. Der Begriff Denkmalzone beschreibt ein städtebaulich flächenhaft sich ausdehnendes Kulturdenkmal, das sich aus allen in der Zone befindlichen Gegenständen, wie z. B. Gebäuden, Bauelementen, Strukturen wie Straßen, Wege, Parzellen und Grünflächen zusammensetzt. Auch der Ortsgrundriss, das Orts- und Straßenbild sowie die historische Bausubstanz prägen und bestimmen eine Denkmalzone. Da eine vertiefende Untersuchung der Denkmalzone in Kirrweiler bisher fehlte, wurde im Auftrag der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Direktion Landesdenkmalpflege, eine wissenschaftliche Nachqualifizierung der Denkmalzone durch Mitarbeiterinnen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz durchgeführt.
Am 09.09.2021 überreichte die Bearbeiterin, die Kunsthistorikerin Lucy Liebe M. A., gemeinsam mit der Leiterin des Fachbereichs Inventarisation, Dr. Alexandra Fink, und der zuständigen Gebietsreferentin, Dr. Ulrike Weber (beide Direktion Landesdenkmalpflege in der GDKE), die Ergebnisse der Nachqualifizierung der Denkmalzone „Ortskern Kirrweiler“ an Ortsbürgermeister Rolf Metzger und Christine Dawson-Erasmy von dem örtlichen Tourismus- und Gemeindebüro (i-Punkt) sowie an Hermann Jacob und Jutta Schäffer als Vertreter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße.
Das Arbeitsergebnis der Nachqualifizierung ist eine Darstellung der Orts- und Baugeschichte und eine detaillierte Beschreibung der prägenden Bestandteile der Denkmalzone, in der nun auch bestimmende Alleinstellungsmerkmale des Ortes beschrieben und dargestellt werden: die historische Ortsstruktur mit einer großflächig erhaltenen, dichten Bebauung des 16. bis 19. Jahrhunderts und die in geschlossenen Straßenzeilen in der regionaltypischen Bauweise des Winzer- oder Handwerkerhauses errichteten Haus- und Hofanlagen. Das Straßenbild prägen vorwiegend Putzbauten mit sandsteinernen Gewänden, rundbogigen Toreifahrten und Bauelementen wie Hauszeichen und Nischenfiguren. Das Kirchenareal mit katholischer Pfarrkirche, Kirchgarten und Pfarrhof sowie angrenzendem ehemaligen Rathaus besitzt als Funktionskern sowie historischer und städtebaulicher Ortsdominante eine überaus wichtige Bedeutung für Kirrweiler.
Bauliche Veränderungen an den Gebäuden in der Denkmalzone, auch derjenigen, die nicht als Einzeldenkmäler ausgewiesen sind, waren und sind genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, hier die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Bei der Beurteilung der gewünschten baulichen Veränderungen ist es in vielen Fällen nötig, auch die Landesdenkmalpflege aus Mainz hinzuzuziehen.
Die Untersuchungsergebnisse dienen den Fachbehörden als wissenschaftliche Grundlage zur denkmalpflegerischen Bewertung möglicher Baumaßnahmen und Veränderungen an Fassaden, Einzelgebäuden und der Ortsstruktur. Aber auch die Eigentümer der Gebäude innerhalb der Denkmalzone können die Projektergebnisse, die auf der Website der Landesdenkmalpflege (GDKE) veröffentlicht werden, aus Interesse an der Orts- und Baugeschichte oder bei der Vorbereitung und Planung baulicher Maßnahmen nutzen. Der sachgerechte Umgang mit der historischen Substanz wird somit erleichtert und eine denkmalgerechte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gefördert.
Text: Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)
Hier geht es zur Webversion der Nachqaulifizierung: