Gemeindeschwesterplus

Sie leben selbstständig in Ihrem Zuhause und können im Großen und Ganzen Ihren Alltag ohne Hilfen Dritter gestalten? Sie machen sich trotzdem manchmal Sorgen, dass Sie in Zukunft auf Hilfe und Pflege angewiesen sein könnten und haben gleichzeitig den innigen Wunsch, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung leben zu können?

Überlegen Sie, wie Sie frühzeitig ihre Lebensbedingungen anpassen und eine zukünftig notwendige Unterstützung Ihren Wünschen entsprechend gestalten könnten? Haben Sie vielleicht gerade auch aktuell wegen einer neuen Entwicklung in Ihrer gesundheitlichen oder persönlichen und familiären Situation Fragen? Oder fällt es Ihnen zunehmend schwerer, alltägliche Aufgaben zu bewältigen?

Unsere Gemeindeschwesterplus, Frau Rößler, ist Ansprechpartnerin für Ihre Fragestellungen, erkennt Ihre Sorgen und Nöte, berät und informiert Sie gerne: Zu Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Erhaltung der Mobilität, regionalen Angeboten und zur Unterstützung der selbstständigen Lebensführung. Sie kann Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Das Beratungsangebot ist selbstverständlich freiwillig, mit keinen Verpflichtungen verbunden und für Sie kostenlos. Ihre Fragen und alle weiteren Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Frau Stefanie Rößler ist Gemeindeschwesterplus für Neustadt an der Weinstraße und die Verbandsgemeinde Maikammer. Sie ist examinierte Altenpflegerin und konnte in ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit vielfältige Erfahrungen in der stationären und häuslichen Pflege sammeln.

Bei dem Modellprojekt„Gemeindeschwesterplus“  des Landes Rheinland-Pfalz handelt es sich um ein Angebot für hochbetagte Menschen ab dem 80. Lebensjahr, die noch keine Pflege benötigen sondern Beratung und Unterstützung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt.

Sie erreichen Frau Rößler zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (Mo, Di, Mi und Fr von 8:30 – 12:00 oder do von 14:00 – 18:00 Uhr) unter der Telefonnummer 06321 855 1418 oder per E-Mail an Gemeindeschwester-plus@neustadt.eu.

Ehemalige Synagoge in Kirrweiler

Für die Sanierung der ehemaligen Synagoge in Kirrweiler bewilligt der Landkreis Südliche Weinstrasse dem Eigentümer Zuwendungen in Höhe von €30.000. Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, die nun innerhalb von drei Jahren abgerufen werden müssen.

„Ich freue mich, dass wir mit dem positiven Bescheid einen Beitrag zum Erhalt des ehemaligen Gotteshauses und damit auch zur Verschönerung des Ortes beitragen können“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Die ehemalige Synagoge in Kirrweiler steht unter Denkmalschutz. Sie wurde 1766 erbaut, 1830 erweitert und 1916 an einen privaten Eigentümer verkauft. Seitdem fand eine zivile Nutzung mit Abstellraum und Schreinerei statt. 1986 wurde eine Wohnung eingerichtet. Seit einigen Jahren steht das Objekt leer. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.

Ziel des Dorferneuerungsprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz ist unter anderem, den individuellen Charakter eines Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten.

Bewilligungsbehörde für private Maßnahmen im Kreisgebiet ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

Text: Kreisverwaltung SÜW