Die Ortsgemeinde Kirrweiler im Landkreis Südliche Weinstraße erhielt am 01.06.2022 die staatliche Anerkennung als „Erholungsort“. Die Verleihung wurde durch eine Urkunde des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, wirksam. „Diese staatliche Anerkennung würdigt das touristische Engagement in Ihrer Gemeinde und schafft neue Impulse für den Erholungsstandort Kirrweiler. Für die weitere touristische Entwicklung der Ortsgemeinde Kirrweiler wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg“, so ADD-Präsident Linnertz in seinem Begleitschreiben an Ortsbürgermeister Rolf Metzger.
Nach dem Kurortegesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verleihung des Prädikates „Erholungsort“ an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss die Gemeinde eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage aufweisen; zudem müssen verschiedene Einrichtungen, die der Erholung dienen, vorgehalten werden. Daneben bedarf es einer mehrtägigen Verweildauer der Erholungsgäste und entsprechend vieler Beherbergungsbetriebe.
Da die Ortsgemeinde Kirrweiler alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen kann und als Reiseziel einen spezifischen und touristisch geprägten Ortscharakter aufweist, konnte die staatliche Anerkennung ausgesprochen werden.
Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz 144 Gemeinde staatlich anerkannte Erholungsorte.
Pressedienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz