Für die Sanierung der ehemaligen Synagoge in Kirrweiler bewilligt der Landkreis Südliche Weinstrasse dem Eigentümer Zuwendungen in Höhe von €30.000. Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, die nun innerhalb von drei Jahren abgerufen werden müssen.
„Ich freue mich, dass wir mit dem positiven Bescheid einen Beitrag zum Erhalt des ehemaligen Gotteshauses und damit auch zur Verschönerung des Ortes beitragen können“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Die ehemalige Synagoge in Kirrweiler steht unter Denkmalschutz. Sie wurde 1766 erbaut, 1830 erweitert und 1916 an einen privaten Eigentümer verkauft. Seitdem fand eine zivile Nutzung mit Abstellraum und Schreinerei statt. 1986 wurde eine Wohnung eingerichtet. Seit einigen Jahren steht das Objekt leer. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.
Ziel des Dorferneuerungsprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz ist unter anderem, den individuellen Charakter eines Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten.
Bewilligungsbehörde für private Maßnahmen im Kreisgebiet ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.
Text: Kreisverwaltung SÜW